Zum Thema Absage der Gasbeschaffungsumlage

Kempten, 17.10.2022. Sie haben es aus den Medien sicherlich erfahren: am 30. September 2022 wurde seitens der Bundesregierung beschlossen, dass die am 09. August 2022 in Kraft getretene Gaspreisanpassungsverordnung rückwirkend zurückgenommen wird. Somit müssen wir als Lieferant die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh ab Oktober 2022 nicht abführen. Selbstverständlich werden wir dementsprechend die Umlage auch nicht an unsere Kunden weiterberechnen.

Somit reduziert sich der in der Preisanpassung ab Oktober mitgeteilte Arbeitspreis wieder um 2,419 ct/kWh. Der bereits für den Liefermonat Oktober erhobene Abschlag wird selbstverständlich in der Jahresendabrechnung berücksichtigt.
Wir prüfen aktuell die Reduktion der Abschlagsanpassungen ab November 2022.

Bezüglich der ebenfalls am 30. September 2022 beschlossen temporären Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas warten noch auf die Veröffentlichung der Umsetzungsleitfäden seitens des verantwortlichen Ministeriums. Sobald diese veröffentlicht und von uns bezüglich der Umsetzung geprüft wurden, werden wir Sie separat informieren – dies betrifft übrigens auch die seit 11. Oktober bestehenden Vorschläge zum Thema Gaspreisdeckelung und Abschlagsübernahme.

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