Wer seinen Energieverbrauch im Unternehmen nicht kennt, zahlt doppelt
Kempten, 28.1.2026. Als Unternehmen muss man seinen Gesamtendenergieverbrauch (GEV) ermitteln und nachweisen können – sonst kann es teuer werden. Präg hilft, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen, dadurch Energie effizienter zu nutzen und Kosten zu sparen
Laut dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Gesamtendenergieverbrauch (GEV) zu ermitteln und jederzeit vorzuhalten. Wie geht man dabei vor, was ist verpflichtend, was sinnvoll, und wo sollte man anfangen? Darüber informiert uns Christian Walther, Leiter Energieberatung und Erzeugung bei Präg. Das Unternehmen mit Sitz u.a. in Kempten und Augsburg unterstützt Kunden in sämtlichen Energiefragen. Präg führt Energieaudits sowie Treibhausgasbilanzen durch und stellt mit Unternehmenskunden langfristige Strategien auf zur Energieeffizienz.
Herr Walther, warum sollten Unternehmen ihren Gesamtendenergieverbrauch kennen?
Christian Walther: Es gibt dafür gleich zwei Gründe. Der erste ist die Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen: Jedes Unternehmen muss seinen Gesamtendenergieverbrauch, kurz GEV, ermitteln. Die Pflichten dazu sind in § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 8, 9 und 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) geregelt– aber noch lange nicht bei allen Unternehmen auf der Agenda. Der GEV muss für die jeweils letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre proaktiv vorgehalten werden können, das kann stichprobenhaft von der BAFA kontrolliert werden. Wird diese Pflicht versäumt, kann das Bußgelder nach sich ziehen. Der zweite Grund ist wirtschaftlicher Natur: Erst mit dem GEV haben Unternehmen verlässliche Daten, um energieeffizienter zu wirtschaften. Denn nur wer weiß, wie viel Energie er verbraucht und wofür, kann Effizienzmaßnahmen in die Wege leiten, damit Kosten senken und gezielt investieren. Genau an diese beiden Punkte setzen wir bei unserer Beratung an.
Was genau verbirgt sich hinter dem Gesamtendenergieverbrauch?
Die Pflicht zur Erstellung des GEV betrifft jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen. Der GEV umfasst die Summe aller Energieformen, die ein Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres verbraucht. Dazu gehören Elektrizität, Brenn- und Kraftstoffe, Wärme, erneuerbare Energiequellen, aber auch Druckluft. Erfasst werden alle Standorte, an denen von einem Unternehmen Energie verbraucht wird und alle zugehörigen Energieverbraucher. Grundlage der Berechnung sind die Verbräuche der letzten abgeschlossenen drei Kalenderjahre – daraus wird der Durchschnitt ermittelt.
Warum ist der GEV mehr als nur eine formale Pflicht?
Weil er Transparenz schafft. Viele Unternehmen sind überrascht, wenn sie ihre Verbräuche erstmals systematisch zusammengeführt sehen. Der GEV liefert einen klaren Überblick über Energieeinsatz und Kosten – und er ist die Grundlage für alle weiteren Effizienzmaßnahmen. Gleichzeitig ist er der schnellste Weg, um gesetzliche Pflichten einzuhalten, sich strukturiert mit dem eigenen Energieverbrauch auseinanderzusetzen und Energieverbräuche zu monitoren.
Wie läuft die Erstellung des GEV durch Präg konkret ab?
Wir beginnen mit der Datensammlung: Abrechnungen der Energieversorger, Informationen zu Standorten, Anlagen und zum Fuhrpark. Daraus ermitteln wir bei Präg den GEV auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig prüfen wir, ob das Unternehmen als sogenanntes Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt und welche Schwellenwerte relevant sind. Je nach Unternehmensgröße und Energieverbrauch müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Welche Schwellenwerte sind entscheidend?
Ab einem jährlichen GEV von durchschnittlich 2,5 Gigawattstunden über die letzten drei Jahre greifen für KMU erste Pflichten, etwa die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Effizienzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Reduzierung oder Nutzung von Abwärme. Ab 7,5 Gigawattstunden ist zusätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erforderlich. Für Nicht-KMU, kann schon ab einem GEV von mehr als 0,5 Gigawattstunden durchschnittlich über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre die Pflicht zu einem Energieaudit nach EDL-G bestehen. Erst mit dem GEV als Grundlage lässt sich das alles korrekt bewerten. Erst dann weiß man, ob weitere Verpflichtungen greifen.
Damit sind wir beim Energieaudit. Welche Rolle spielt es im Gesamtprozess?
Egal ob freiwilliges, gefördertes Energieaudit bei KMUs oder verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G bei Großunternehmen: Das Audit baut auf dem GEV auf. Aber es geht deutlich tiefer und analysiert systematisch, wo und wie Energie in einem Unternehmen eingesetzt wird. Ziel ist es, konkrete Einspar- und Effizienzpotenziale zu identifizieren – jede Maßnahme wird dabei mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17643 Valeri hinterlegt. Für viele Unternehmen ist ein Energieaudit der entscheidende Schritt vom reinen Überblick über den Energieverbrauch hin zu konkreten Effizienzmaßnahmen.
Welche Vorteile hat ein Energieaudit aus Ihrer Sicht?
Es schafft Entscheidungsgrundlagen. Mögliche Maßnahmen betreffen häufig den Fuhrpark, die Wärme- und Kälteversorgung, Produktionsprozesse, Lastspitzenkappung oder den Einsatz von Photovoltaik und Speichern. Wirtschaftlichkeitsberechnungen geben den Unternehmen die Entscheidungsgrundlage zur Durchführung der Maßnahmen. Sowohl die Energieaudits als auch mögliche Effizienzmaßnahmen sind für kleine und mittlere Unternehmen häufig förderfähig. Wir beraten zu diesen Förderungen individuell. Außerdem begleiten wir Unternehmen bei der Priorisierung und Umsetzung der Effizienzmaßnahmen bis hin zur Klimastrategie, in der wir noch einen Schritt weiter gehen und langfristige Ziele für Treibhausgasminderungen definieren.
Was raten Sie Unternehmen, die noch ganz am Anfang stehen?
Nicht länger warten. Der beste Einstieg ist die strukturierte Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs. Sie ist verpflichtend, überschaubar im Aufwand und kann bei Nicht-Enthaltung sanktioniert werden. Darauf aufbauend beraten wir Unternehmen, welche konkreten Vorteile ein Energieaudit und Effizienzmaßnahmen bringen können – und wie man sie sinnvoll plant. Wer früh Klarheit beim GEV schafft, handelt also nicht nur gesetzeskonform, sondern wirtschaftlich vorausschauend und klug.