
STROMVERTRÄGE: DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN
5. Juni 2025. Mit Stichtag 6. Juni 2025 soll ein Wechsel des Stromanbieters an Werktagen technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein? Nicht ganz. Denn richtig ist: Im genannten Zeitraum muss lediglich der reine Netzanmeldeprozessabgewickelt sein! Ferner sind nach wie vor die Vertragskonditionen und Kündigungsfristen einzuhalten. Die Frist beinhaltet zudem keine vorgelagerten Kündigungsprozesse beim bisherigen Stromlieferanten sowie den Prozess für die Anfrage der Marktlokations-ID, womit wir schon bei einem weiteren Punkt wären: Die Anmeldung/Kündigung ist seit dem 6. Juni nämlich nur noch unter Angabe der sog. Marktlokations-ID möglich, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung finden. Die 11-stellige Nummer dient der eindeutigen Identifikation der Verbrauchsstelle und bleibt auch beim Wechsel des Energieversorgers unverändert; sie erleichtert einen Lieferantenwechsel. Und auch hier gibt es Neuerungen im Fall von Um- oder Neubezug: Im Bereich Strom gibt es seit dem 6. Juni keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr, d.h., bei einem Umzug oder Neueinzug können Sie sich nicht mehr rückwirkend ab- oder anmelden. War es also bislang kein Problem, den alten Vertrag bis zu 6 Wochen nach einem Umzug zu kündigen, ist eine rückwirkende Anmeldung seit 6. Juni nicht mehr möglich. Stattdessen kommt automatisch der Grundversorger zum Zug und das bedeutet oftmals deutlich höhere Preise.
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