Photovoltaik: Gute Nachrichten für Betreiber von Ü20-Altanlagen
Kempten, Freitag den 28.01.2021. Zum Jahreswechsel hin gab es für Solarpioniere gute Nachrichten: Die zugrundeliegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) trat zum 1. Januar 2021 in Kraft, welches Regelungen schafft, wie die „ausgeförderten“ Ü20-Anlagen weiterhin mit einer wirtschaftlichen Perspektive am Netz bleiben können.
Zusammengefasst gibt es folgende Neuigkeiten im EEG 2021:
- Es besteht momentan kein Handlungsdruck, außer der Eintragung ins Martstammdatenregister. Weitere Entscheidungen müssen kurzfristig nicht getroffen werden, auch keine Änderungen an der Photovoltaikanlage oder der Elektroinstallation.
- Der Solarstrom darf auch weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Ab 2021 wird die Anlage automatisch weiter als Volleinspeise-Anlage gewertet. Für den eingespeisten Strom wird eine Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt, die dem Jahresmarktwert Solar der Börse entspricht (in „normalen“ Jahren 3-4 Cent pro Kilowattstunde, im Corona-Jahr 2,5 Cent pro Kilowattstunde) minus einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Aber Achtung: Um eine Einspeisevergütung erhalten zu können, müssen Anlagenbesitzer ihre PV-Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen, diese Frist läuft Ende Januar 2021 aus. Also alle die dies noch nicht getan haben, sollten sich sputen.
Tipps und Tricks für den wirtschaftlichen Erfolg bei Solaranlagen
- Es müssen keine technischen Änderungen an der Photovoltaikanlage vorgenommen oder zusätzliche Messtechnik installiert werden. Ausnahme: Anlagen ab einer Größe von sieben Kilowatt Peak müssen einen Smart Meter installieren. Hier wird der Netzbetreiber auf die Anlagenbesitzer zukommen.
- In 2021 sollte in Ruhe entschieden werden, wie man die Anlage weiterbetreiben will. Denn der Jahresmarktwert Solar wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Tipp von Präg: Einmal über Eigennutzung und einen Stromspeicher nachdenken.
- Grundlage dieser Entscheidung sollte ein gründlicher Anlagencheck durch einen Fachbetrieb sein, um eine mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage bewerten zu lassen.
- Falls vorhanden, kann die teure Photovoltaikversicherung gekündigt werden.
- Anlagenbesitzer sollten prüfen, ob sie die PV-Anlage in die Gebäudehaftpflichtversicherung ohne (nennenswerte) jährliche Mehrkosten integrieren können.
- Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Solarmodule und der zu erwartenden Lebensdauer (in den meisten Fällen zehn bis 15 Jahre) können sich Anlagenbesitzer überlegen, ob sie in eine andere Vermarktungsform wechseln wollen. Falls ja, muss dies dem Netzbetreiber mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden.
- In den meisten Fällen wird ein Wechsel auf Eigenverbrauch am lohnendsten sein. Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, weniger teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen und damit einen Teil der bisherigen Stromkosten einzusparen. Jede im Haushalt selbst verbrauchte Kilowattstunde der eigenen Photovoltaikanlage kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage nur die laufenden Ausgaben.
- Voraussichtlich werden bei der Umstellung auf Eigenverbrauch Umbauten im Zählerschrank notwendig sein, damit der Solarstrom direkt in den Stromkreis des eigenen Haushalts fließen kann. Pferdefuß bei Photovoltaikanlagen, die größer sind als 30 Kilowatt Peak: Für eigenverbrauchten Strom müssen 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden. Der Großteil der Ü20-Anlagen fällt jedoch nicht unter diese Regelung.
- Typischerweise können rund 30 Prozent des Solarstroms direkt im Haus genutzt werden. Wie kann der Eigenverbrauch gesteigert werden, um mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen? Hier sind mehrere Optionen denkbar. Beispielhaft sind hier aufgeführt: Änderung des Verbrauchsverhaltens: Wasch- und Spülmaschine bei Sonnenschein laufen lassen
- Warmwasseraufbereitung über einen PV-Heizstab
- Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe
- PV-Strom nutzen zum Betrieb einer Wärmepumpe
- Größere Investitionen zur Steigerung des Eigenverbrauchs sind die Installation eines Batteriespeichers oder das Betanken eines Elektroautos.
- Für größere Photovoltaikanlagen (ab 30 Kilowatt Peak) kann ein Wechsel zur Direktvermarktung sinnvoll sein. Ein Stromhändler verkauft den Strom dann an der Börse. Dafür müssen die Anlagen aber technische Voraussetzungen wie Viertelstundenmessung oder eine Fernsteuerbarkeit erfüllen.
- Sollte man die Altanlage durch eine neue ersetzen? Falls die Anlage aus technischen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann, lohnt es sich, diese durch eine neue zu ersetzen. Für die neue Anlage erhält man die aktuelle EEG-Vergütung (momentan gut 6,2 Cent pro Kilowattstunde) für die nächsten 20 Jahre. Da die Modulpreise in den letzten 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb vor allem über den Eigenverbrauch machbar. Funktionstüchtige Altmodule können ihr zweites Leben im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil als Inselanlage genießen. Auch ein Sponsoring für Entwicklungshilfeprojekte ist denkbar. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die gerne auf Altmodule zurückgreifen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.
Quelle: Presse Augsburg Medien UG