Neuigkeiten für Ölheizungsbesitzer:

Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag verabschiedet

Juni 2020. Am 18. Juni 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Die für Ölheizungen und Heizöl wichtigsten Inhalte sind, dass es, über die Anforderung zur Kombination neuer Ölheizungen mit erneuerbaren Energien, ab 2026 keine weiteren Anforderungen an den Einbau von Ölheizungen gibt. Was bedeutet das konkret? 

DIE GUTE NACHRICHT VORWEG: DER BESTANDSSCHUTZ GILT

Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden, auch über 2025 hinaus. Es besteht aktuell kein Handlungsdruck. All diejenigen, die effiziente Brennwerttechnik einbauen möchten, können dies noch bis Ende 2025  ohne weitere Maßnahmen tun. Lediglich für Gas,- oder Ölkessel, die älter als 30 Jahre sind oder werden, soll es wie gehabt eine Austauschpflicht geben. Hiervon ausgenommen sind Niedertemperatur,- und Brennwertkessel, Heizanlagen in selbstgenutzten Ein,- und Zweifamilienhäusern und Kessel, deren Leistung kleiner als 4 KW oder größer als 400 KW ist.

AUCH NACH 2026 DARF MIT ÖL GEHEIZT WERDEN

Aber auch ab 2026 können weiter effiziente Öl-Brennwertgeräte installiert werden, wenn der Wärmebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird, zum Beispiel mit Solarthermie oder einer Warmwasserwärmepumpe. Für eine Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung gibt es heute schon Fördermittel. Der Einbau einer solchen Anlage wird mit 30% der Investitionskosten unterstützt. Ölheizungsbesitzer, die über kein Gas- oder Fernwärmenetz am Grundstück verfügen und bei denen die Einbindung erneuerbarer Energie technisch nicht möglich ist, sind laut Gesetz übrigens von der Verpflichtung ausgenommen, erneuerbare Energien einzubinden.

LOHNT SICH EINE MODERNISIERUNG?

Ja, der Austausch einer veralteten Ölheizung gegen eine Öl-Brennwertheizung lohnt sich, denn: Der Heizölverbrauch kann dadurch um bis zu 30% gesenkt werden, die Öl-Brennwertheizung leistet einen Beitrag zum sparsameren Umgang mit Energie und sie reduziert die CO2-Emissionen des Hauses. Zudem bleiben die Investitionskosten relativ überschaubar.

PERSPEKTIVE GRÜN, DIE ÖL-BRENNWERTTECHNIK HAT ZUKUNFT

Schätzungsweise 3,1 von 5,5 Millionen Ölheizungen befinden sich in ländlichen Gebieten ohne Gas- oder Fernwärmeanschluss: Hier macht eine Modernisierung besonders Sinn. Wer jetzt seine Ölheizung modernisiert oder erneuert, entscheidet sich außerdem für ein zukunftsfähiges System: Zum einen ist eine Ölheizung die ideale Basis für den Einsatz erneuerbarer Energien. Sie liefert nämlich immer dann Wärme, wenn die erneuerbaren Energien nicht verfügbar sind. Zum anderen ist die Öl-Brennwerttechnik heute ein hocheffizientes, bewährtes und langlebiges Heizsystem. Die Lebensdauer hängt dabei nicht am Öl, denn dieses wird grüner: Schon heute werden in bestimmten Regionen neben dem klassischen Heizöl sogenannte Bio-Heizöle mit einer Beimischung von bis zu 10% treibhausgasreduzierter, Flüssiger Brennstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen angeboten. Der Anteil der erneuerbaren Komponenten kann in Zukunft weiter erhöht werden. Langfristig bieten
insbesondere die flüssigen strombasierten synthetischen Brennstoffe (E-Fuels) das Potenzial, die Ölheizung vollständig klimaneutral zu betreiben. 

DAS HAT UNSERE REGIERUNG ZUM THEMA SYNTHETISCHE KRAFTSTOFFE BESCHLOSSEN

Der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe im Neubau und im Bestand wird ab Inkrafttreten des GEG über eine Innovationsklausel ermöglicht. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Gebäude die regulären Anforderungen an den maximalen Energiebedarf gleichwertig über eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen erfüllt. Des Weiteren wurde ein Prüfauftrag festgeschrieben, wie bis zur nächsten Gesetzesnovelle 2023 der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Energieträger als reguläre Erfüllungsoption anerkannt werden kann. Durch die Regelungen zu synthetischen Brennstoffen wurden wichtige erste Schritte für einen Einsatz im Wärmemarkt unternommen. Dies ist umso erfreulicher, als dass die erst kürzlich verabschiedete nationale Wasserstoffstrategie den Einsatz von Wasserstoff und seinen Folgeprodukten (PtX) im Wärmemarkt nur perspektivisch sieht. 

 

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