Neue Regelung für E-Ladesäulen: Direkte Bezahlmöglichkeit für EC- und Kreditkarten erforderlich

Kempten, Mai 2024. Seit April muss bei neu in Betrieb genommenen E-Ladesäulen mit einer Leistung von ≥50kW eine direkte Bezahlmöglichkeit für EC- und Kreditkarte angeboten werden. 
Diese Regelung dient dazu, die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch die Akzeptanz gängiger Zahlungsmittel direkt an der Ladesäule noch komfortabler und benutzerfreundlicher zu gestalten.
Bereits heute können Sie an allen PRÄG Ladesäulen mit Ihrer Kreditkarte und einem Smartphone über das sogenannte Ad Hoc bezahlen.

Um Ihnen einen noch höheren Komfort zu bieten, gehen wir von PRÄG noch einen Schritt weiter und prüfen unsere Ultraschnelladesäulen (≥150kW) an den Standorten Weitnau (Gewerbering 1), Waltenhofen-Oberdorf (Bgm.-Dürheimer-Straße 2), Augsburg (Edisonstraße 14a) und Neuburg an der Donau (Am Südpark 2) ebenfalls zur Nachrüstung eines Kartenlesers, sodass Sie nur noch entweder die Kreditkarten oder – dann ebenfalls möglich – die EC Karte an den Kartenleser halten müssen, um den Ladevorgang zu starten.

Tipp: Mit der PRÄG-Ladekarte tanken Sie an unseren Ladesäulen in jedem Fall immer günstiger als mit anderen Zahlungsmitteln!

Wie gut, dass unsere E-Ladekarte derzeit für 0,00 Euro zu haben ist.
 

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