Neue Regeln beim verpflichtenden Energieaudit: Verbrauch soll entscheiden

Kempten, 07.10.2026. Für die Pflicht zum Energieaudit soll künftig vor allem der Energieverbrauch eines Unternehmens zählen. Christian Walther von Präg erklärt, wer betroffen sein könnte und wie aus den geplanten gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlicher Nutzen entstehen kann.

Mit der geplanten Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), deren Gesetzesentwurf diesen Herbst/Winter in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet wird, sollen sich die im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgelegten Regeln für Energieaudits ändern. Ob ein Unternehmen ein Audit durchführen muss, soll sich künftig nicht mehr nach der Einordnung als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) oder Nicht-KMU richten. Entscheidend soll der Gesamtendenergieverbrauch (GEV) sein. Was das für Unternehmen bedeuten würde, erklärt Christian Walther, Leiter Energieberatung und Erzeugung bei Präg.

Herr Walther, für welche Unternehmen könnte sich mit den geplanten neuen Regeln zum Energieaudit etwas ändern?

Christian Walther: Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen prüfen, wie es nach der geplanten neuen Systematik einzuordnen wäre. Bisher ist für die Auditpflicht vor allem die Frage wichtig, ob ein Unternehmen als KMU oder Nicht-KMU gilt. Künftig soll der tatsächliche Energieverbrauch in den Mittelpunkt rücken. Dadurch könnten Unternehmen neu unter die Auditpflicht fallen. Umgekehrt könnte auch für bisher auditpflichtige Unternehmen die Pflicht entfallen. Aus diesem Grund ist eine Neubewertung sinnvoll – jedes Unternehmen sollte seinen GEV kennen.

Welche Schwelle soll künftig darüber entscheiden, ob ein Energieaudit erforderlich ist?

Liegt der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch, kurz GEV, über 2,77 Gigawattstunden, soll grundsätzlich eine Auditpflicht bestehen. Betrachtet werden sollen dafür die vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 2,77 und weniger als 23,6 Gigawattstunden sollen zudem konkrete Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen hinzukommen, die erstellt und veröffentlicht werden müssen. Bei höheren Verbräuchen sollen weitergehende Anforderungen greifen. 

Wie findet ein Unternehmen zuverlässig heraus, ob es über oder unter der vorgesehenen Grenze liegt?

Am Anfang steht die Ermittlung des GEV. Dabei werden die relevanten Energieverbräuche des gesamten Unternehmens systematisch zusammengeführt. Dazu gehören beispielsweise der Verbrauch von Strom, Wärme sowie Brenn- und Kraftstoffen an allen Standorten. In der Praxis liegen diese Informationen häufig an unterschiedlichen Stellen im Unternehmen. Wir von Präg unterstützen dabei, die Daten strukturiert zusammenzutragen und auf Grundlage der geplanten gesetzlichen Vorgaben zu bewerten. So erhält das Unternehmen Klarheit darüber, welche gesetzlichen Pflichten künftig einzuhalten sein könnten – auch um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Was passiert, wenn ein Unternehmen auditpflichtig ist?

Dann geht es deutlich tiefer in die Analyse. Im Energieaudit wird spezifisch ausgearbeitet, wo im Unternehmen Energie eingesetzt wird – und wo Einsparpotenziale bestehen. Daraus   werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, so dass das Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage hat und ein Abgleich mit der Investitionsplanung möglich ist. Das können beispielsweise Veränderungen bei Produktionsprozessen, der Wärme- und Kälteversorgung oder beim Fuhrpark sein. Auch Lastspitzen, Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher können eine Rolle spielen. Das Unternehmen bekommt damit eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.

Ist das Audit damit vor allem eine weitere gesetzliche Pflicht?

Das wäre aus meiner Sicht zu kurz gedacht. Natürlich geht es zunächst darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sofern und sobald sie in dieser Form in Kraft treten. Der eigentliche Mehrwert entsteht aber durch die Ergebnisse. Wer seine Energieflüsse und ‑verbräuche kennt, kann Investitionen besser priorisieren. Gerade bei hohen Energieverbräuchen können Effizienzmaßnahmen einen relevanten Einfluss auf die laufenden Kosten haben. Zudem bildet ein Audit auch die Basis für eine verlässliche und krisenfeste Energieversorgung – durch die Integration von Eigenversorgung, das Management von Lastspitzen und die Risikominimierung durch Verbrauchssenkung.

Wie können Unternehmen auf den Ergebnissen weiter aufbauen?

GEV und Energieaudit sind ein guter Ausgangspunkt für weitergehende Betrachtungen. Eine Treibhausgasbilanz ergänzt beispielsweise die Verbrauchsdaten um die damit verbundenen Emissionen. Daraus kann wiederum eine Klimastrategie ausgearbeitet werden, in der konkrete Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, um Treibhausgasemissionen zu senken. So entwickeln wir mit unseren Kunden einen Reduktionspfad, gleichzeitig können künftige gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Was raten Sie Unternehmen jetzt konkret?

Der erste Schritt ist vergleichsweise klar: den GEV belastbar ermitteln. Wir unterstützen dabei und prüfen anschließend gemeinsam mit dem Unternehmen den Status quo. Daraus könnten sich künftig je nach Schwellenwert gesetzliche Anforderungen ergeben, die wir dann etwa in Form eines Energieaudits mit unserem Kunden angehen. So kann aus einer künftigen gesetzlichen Anforderung ein konkreter Ansatz entstehen, Energie effizienter einzusetzen und gegebenenfalls dauerhaft Kosten zu senken.