Klimaschutz-Sofortprogramm vom Bundeskabinett beschlossen

Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett nun das Klimaschutz-Sofortprogramm beschlossen (siehe auch IWO Weekly vom 22. Juni 2021). Die darin enthaltenen Maßnahmen haben ein Finanzierungsvolumen von circa 8 Mrd. Euro für die Haushalte bis 2025. Der Logik des Klimaschutzprogramms 2030 folgend, soll dabei die anfängliche finanzielle Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Technologien perspektivisch schrittweise durch Anreize und Regeln abgelöst werden. Es sind die letzten Vorhaben der aktuellen Bundesregierung in Sachen Klimaschutz, welche aber für die kommende Bundesregierung nicht verbindlich sind. Gegenüber vorher bekannt gewordenen Entwürfen haben sich noch einige Änderungen ergeben. Die wichtigsten Punkte der beschlossenen Fassung haben wir daher für Sie im Folgenden noch einmal in aktualisierter Form zusammengestellt.

Gebäude: Zur Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden die Haushaltsmittel für 2022 um 2,5 Mrd. Euro und für 2023 um 2,0 Mrd. Euro erhöht. Aus den Förderprogrammen des Bundes sollen ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert werden, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt werden. Hierbei soll auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht werden. Die Neubaustandards sollen angehoben werden. Entfallen gegenüber den vorherigen Entwürfen sind sowohl eine stärkere Förderung von Wärmepumpen (Ausgleich der Mehrkosten gegenüber einem konventionellen Wärmeerzeuger), eine Solarpflicht für Neubauten und bei Dachsanierungen, eine Absenkung der Förderung für Biomassekessel sowie die Aufteilung der Kosten der CO2-Bepreisung auf Mieter und Vermieter. Direkt die Ölheizung betreffende Regelungen sind in dem Sofortprogramm nicht enthalten.

Verkehr: Die Kraftfahrzeugsteuer soll in den nächsten Jahren stärker am Emissionsausstoß ausgerichtet werden. Die Bundesregierung will sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für eine bedingte Fortschreibung der Flottengrenzwerte (FGW) einsetzen. Dabei soll die ambitionierte Fortschreibung der FGW einhergehen mit einem entsprechenden EU-weiten Hochlauf des Ladeinfrastruktur-Ausbaus. Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die notwendigen Ausbauziele und weiteren Vorrausetzungen, unter anderem im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über den Einsatz der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID-RL), zu vereinbaren und regelmäßig zu überprüfen. Die Förderung für hybridelektrisches Fliegen bzw. Forschung und Entwicklungen von Systemen auf Wasserstoffbasis mit dem Ziel emissionsfreier Luftfahrt (CO2-neutrales Fliegen) soll verstetigt und um 40 Mio. Euro ausgeweitet werden (Pilot-/Demonstrationsprojekte). Nicht mehr enthalten gegenüber vorherigen Entwürfen sind hingegen eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Förderung von Elektrofahrzeugen im Pkw-Segment sowie die Aussage, der Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen in den nächsten Jahren eine verstärkte Lenkungswirkung hin zu emissionsfreien Modellen zu geben.

Energiesektor: Der Aufbau nationaler Strukturen für die Erzeugung von Wasserstoff aus Offshore-Windstromerzeugung soll durch ein neues Förderprogramm in Höhe von 50 Mio. Euro angeschoben werden. Es soll die Offshore-Wasserstofferzeugung sowie die notwendige Infrastruktur und die Nutzung des Wasserstoffs in den deutschen Verbrauchszentren fördern. Zum Anschub des internationalen Wasserstoffmarktes für den Import von grünem Wasserstoff soll das Ankaufprogramm für H2 und H2-Derivate (Förderinstrument „H2Global“) um 15 Mio. Euro aufgestockt werden, um einen zusätzlichen Beitrag zur Positionierung deutscher Technologien in den Lieferketten zu leisten. Darüber hinaus will die Bundesregierung einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem vorlegen. Dabei ist es das Ziel, die EEG-Umlage weitergehend zu reduzieren. Zudem will sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für eine konsistente klimafreundliche Besteuerung im Energiesystem einsetzen. Die Bundesregierung will zudem die Überlegungen der EU-Kommission unterstützen, eine europaweite CO2-Bepreisung auch in den Sektoren Wärme und Verkehr einzuführen. Beim Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sind die konkreten Ausbauziele (Windenergie an Land 95 GW, Photovoltaik 150 GW bis 2030) nicht mehr enthalten. Anstatt dessen heißt es nun, dass die Bundesregierung im Lichte der ausstehenden Beschlüsse auf EU-Ebene zur Umsetzung des Green Deal in der nächsten Legislaturperiode die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien entsprechend anpassen wird. Dafür sollen die Planung, die Genehmigung und die Umsetzungsverfahren auf allen staatlichen Ebenen für eine klimafreundliche Infrastruktur beschleunigt werden. [SJA] Quelle: IWO

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