Umweltbundesamt korrigiert Emissionsfaktoren und Gesamtemissionen von Holzfeuerungen nach unten

Emissionen sanken von 2010 bis 2015 um ein Drittel

Berlin, im Dezember 2017. Die Öffentlichkeit ging in den letzten Jahren davon aus, dass es bei Holzfeuerungen bisher keinen Rückgang der Feinstaubemissionen, sondern einen langjährigen Trend der Zunahme sowie einen Anstieg des Anteils von Holzfeuerungen an den Gesamtemissionen von Feinstaub gegeben habe.

Berechnungen mit veralteten Emissionsfaktoren aus dem Jahr 2005

Der Grund dafür ist, dass das Umweltbundesamt (UBA) die Emissionsbilanzen bis Ende 2016 mit Emissionsfaktoren abgeschätzt hat, die die Emissionen des Anlagenbestands des Jahres 2005 abbildeten. Die Effekte sauberer Neuanlagen und der Stilllegung alter Anlagen wurden nicht berücksichtigt. Steigende Anlagenzahlen bzw. ein steigender Holzverbrauch führten so zu einer Erhöhung der berechneten Emissionen. Auch die Emissionen jeder Neuinstallation werden in mit den Programmen der gängigen Energieberatersoftware bis heute auf Basis dieser veralteten Emissionsfaktoren bewertet. Mit anderen Worten: Die Effekte der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (sog. Kleinfeuerungsverordnung oder auch 1. BImSchV), die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft haben, wurden in der Emissionsberichterstattung des UBA, in der Energieberatung und damit auch in der öffentlichen Debatte bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Holzfeuerungsanlagen wurden daher letztlich auf Basis von fiktiven Emissionen bewertet, die entstanden wären bzw. entstünden, wenn es die Novelle der 1. BImSchV im Jahre 2010 nicht gegeben hätte. Der Branche und der Öffentlichkeit wurden die Erfolge dieser Novelle demnach sieben Jahre lang vorenthalten.

Berücksichtigung der Wirkungen der Novelle der 1. BImSchV erst Anfang 2017

Mittlerweile hat das UBA diesen Fehler korrigiert. Im Mai 2016 wurde die Studie „Ermittlung und Aktualisierung von Emissionsfaktoren für das nationale Emissionsinventar bezüglich kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher“ abgeschlossen, die die Entwicklung des Anlagenbestands seit 2010 abschätzt und neue Emissionsfaktoren ermittelt hat. Auf dieser Basis hat das UBA die Gesamtemissionen für die Emissionsberichterstattung bis 2015 neu berechnet. Anfang des Jahres wurde das nationale Emissionsinventar auf Basis dieser neuen Emissionsfaktoren aktualisiert. Dabei nahmen z.B. für das Jahr 2014 die geschätzten Emissionen aus Holzfeuerungen gegenüber den bisher veröffentlichten Daten um ca. 25 Prozent ab.

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