Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: Keine Abschlagszahlungen im Dezember

Kempten, 21. November 2022. Im Rahmen der geplanten Entlastungmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Energiekrise hat die Bundesregierung eine staatliche Soforthilfe für den Dezember beschlossen. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sollen private Haushalte, Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei ihrer Gasrechnung entlastet werden. Der Staat übernimmt damit einmalig den Gasabschlag für den Dezember 2022. PRÄG-Kundinnen und Kunden mit einem SEPA-Lastschriftmandat brauchen nichts zu tun. Überweisungen und Daueraufträge sollten jedoch von Ihnen für den Dezember ausgesetzt werden.

SEPA-Lastschriften und Überweisungen: Für die nach dem Gesetz betroffenen Gaskunden entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu leisten - mit einem SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den Lastschrifteinzug für Dezember automatisch aussetzen. Kundinnen und Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder einzelne Überweisungen tätigen müssen selber tätig werden und die Überweisung für den Dezember aussetzen.

Die Abschlagszahlung im Januar erfolgt dann wieder regulär. Sollte die Überweisung im Dezember trotzdem getätigt werden, so wird der überzahlte Betrag selbstverständlich mit der nächsten Jahresrechnung entsprechend verrechnet und eventuell vorhandene Guthaben ausgezahlt.

Wie berechnet sich der staatliche Entlastungsbetrag? Die Höhe der Entlastung beträgt einen aktuell gültigen Monats-Abschlag.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne wenden an:
Team Strom & Gas
Telefon: 0800 2304050
E-Mail: strom&gas@praeg.de

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