Energieaudits für Unternehmen
EDL-G-Novelle 2019 in Kraft getreten
Als Unternehmer sind Sie mit einer von ihnen gehört und haben nicht immer Ihre Energieverbraucher und Ihre Auditverpflichtung im Rahmen des Energiedienstleistungskontrolles (EDL-G) im Blick. PRÄG hilft Ihnen Energiekosten zu senken und Ihre Auditpflichten zu hören - so sparen Sie bares Geld und Steuern Bußgelder.
Als kleines und untergeordnetes Unternehmen (KMU) erhalten Sie von uns eine uns energischeeffizienzberatung: Wir haben den Gesamtverbrauch von Unternehmen und Arbeitsleistungen für Sie aus. Dafür erhalten Sie erhaltenigen bis zu 80% Förderung durch den Staat!
Für Nicht-KMU werden wir, ob Sie auditpflichtig sind und helfen Ihnen bei der Auditierung bzw. Reauditierung; hier gibt es seit 26.11.2019 einige Neuerungen im Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G). Das ist eine persönliche Nachricht für viele deutsche Firmen, denn aktuell stehen stehtort die Wiederholungsaudits noch an. Welche Neuerungen auf Unternehmen zukommen lesen Sie hier:
- Für Unternehmen mit Energieverbrauch von 500.000 kWh und weniger wurde die Audatpflicht; sie müssen aber ein vereinfachtes Energieaudit Rechte und dem BAFA online regeln, wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch und ihre Energiekosten pro Jahr sind (aufgeschlüsselt nach Energieträgern).
- Haben Unternehmen einen Verbrauch von mehr als 500.000 kWh / Jahr vergoldet die Audit-Pflicht und spätestens zwei Monate nach der Prüfung des Auditberichts müssen das Unternehmen eine Online-Meldung im BAFA-Portal beeinflussen. Ein Energieauditor kann die Meldung in der Regel im Namen des Unternehmens werden - gerne hilft PRÄG dabei.
- Ein Energieauditor wird sofort abgesetzt: Sie müssen sich beim BAFA verpflichtend registrieren, ihre Ausbildung nachweisen und sich fortbilden.
Konfession fordert die Neuregelungen zu einigem Beratungsbedarf. Weitere bei der Energieeffizienzberatung, auch bei der Energie-Auditierung geht PRÄG als führeniger Energieberater nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor:
Bei Interesse an einer Beratung, können Sie sich gerne vorab bei Christian Walther beziehen unter Tel.: 0831-540 22 99 21 oder per E-Mail an: