Energieaudits für Unternehmen

EDL-G-Novelle 2019 in Kraft getreten

Als Unternehmer sind Sie mit einer von ihnen gehört und haben nicht immer Ihre Energieverbraucher und Ihre Auditverpflichtung im Rahmen des Energiedienstleistungskontrolles (EDL-G) im Blick. PRÄG hilft Ihnen Energiekosten zu senken und Ihre Auditpflichten zu hören - so sparen Sie bares Geld und Steuern Bußgelder.

Als kleines und untergeordnetes Unternehmen (KMU)  erhalten Sie von uns eine uns energischeeffizienzberatung: Wir haben den Gesamtverbrauch von Unternehmen und Arbeitsleistungen für Sie aus. Dafür erhalten Sie erhaltenigen bis zu 80% Förderung durch den Staat!

Für Nicht-KMU  werden wir, ob Sie auditpflichtig sind und helfen Ihnen bei der Auditierung bzw. Reauditierung; hier gibt es seit  26.11.2019 einige Neuerungen im Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G). Das ist eine persönliche Nachricht für viele deutsche Firmen, denn aktuell stehen stehtort die Wiederholungsaudits noch an. Welche Neuerungen auf Unternehmen zukommen lesen Sie hier:

 

  1. Für Unternehmen mit Energieverbrauch von 500.000 kWh und weniger wurde die Audatpflicht; sie müssen aber ein vereinfachtes Energieaudit Rechte und dem BAFA online regeln, wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch und ihre Energiekosten pro Jahr sind (aufgeschlüsselt nach Energieträgern).
     
  2. Haben Unternehmen einen Verbrauch von mehr als 500.000 kWh / Jahr vergoldet die Audit-Pflicht und spätestens zwei Monate nach der Prüfung des Auditberichts müssen das Unternehmen eine Online-Meldung im BAFA-Portal beeinflussen. Ein Energieauditor kann die Meldung in der Regel im Namen des Unternehmens werden - gerne hilft PRÄG dabei.
     
  3. Ein Energieauditor wird sofort abgesetzt: Sie müssen sich beim BAFA verpflichtend registrieren, ihre Ausbildung nachweisen und sich fortbilden.

 

Konfession fordert die Neuregelungen zu einigem Beratungsbedarf. Weitere bei der Energieeffizienzberatung, auch bei der Energie-Auditierung geht PRÄG als führeniger Energieberater nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor:

Bei Interesse an einer Beratung, können Sie sich gerne vorab bei Christian Walther beziehen unter Tel.: 0831-540 22 99 21 oder per E-Mail an:  christian.walther (at) praeg.de

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