Mieterstrom von PRÄG

Bundestag erleichtert Mieterstromprojekte

Gute Nachrichten für Vermieter und Mieter: Bundestag erleichtert Mieterstromprojekte

Neben dem neuen EEG hat Ende April auch die Verabschiedung des neuen Fondsstandortgesetzes die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energie in Deutschland verändert. Die Novelle enthält steuerliche Erleichterungen für Wohnungsgesellschaften, die ihren Mietern sogenannten Mieterstrom anbieten wollen – Strom, der von Solarmodulen auf Wohngebäuden erzeugt wird. Die Wohnungsgesellschaften werden demnach nicht mehr ihre gewerbesteuerlichen Vorteile bei Mieteinnahmen verlieren, wenn sie Mieterstrom anbieten. Dieses Risiko hat in der Vergangenheit viele von Mieterstromprojekten abgehalten und gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass Mieterstromangebote in Deutschland noch rar sind. Die neue Regelung schafft Rahmenbedingungen, in denen der Mieterstrom „endlich Fahrt aufnehmen“ kann. Das sind gute Nachrichten für Vermieter und Mieter, die dann zukünftig von günstigem Strom vom eigenem Dach profitieren können.

Quelle: csa 

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