E-Mobilität: Jetzt von Förderungen profitieren und bei PRÄG Ladeinfrastruktur bestellen

Aufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jüngst den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen.

Kurzum: Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Einstieg in die E-Mobilität: günstig, nachhaltig und klimaschonend. Mit einer Ladestation von PRÄG geht das ganz einfach. Einfach, weil wir Ihr regionaler Partner vor Ort sind. Und einfach, weil wir Energie verstehen. Immerhin ist das seit über 115 Jahren unser Metier. Wir beraten Sie kompetent, verständlich und zielführend – so haben Sie am Ende genau die Ladestation, die zu Ihrem Betrieb passt.

Wollen Sie mehr wissen? Im Rahmen unseres E-Mobilitätschecks klären wir gemeinsam Ihren Bedarf und die technischen Voraussetzungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Fördergelder. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner Tony Hiller, Tel.: 0831 540 22 9925 oder E-Mail: tony.hiller@praeg.de.

Achtung: Die Förderungen können nur bis zum 14.09.2020 beantragt werden und werden nach dem Windhundverfahren vergeben.  Dafür stellt das BMVI im passenden Flottenaustauschprogramm ca. 50 Mio. EUR bereit. Daher: Eile ist geboten!

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge (Windhundverfahren), bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Als Grundlage für die Feststellung der Reihenfolge ist die fortlaufende Kennung des elektronischen Antragssystems (easy-Online) ausschlaggebend. Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ

Was wird gefördert?

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig. Nicht förderfähig sind:

  • alle Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsklassen N1, N2 oder N3 entsprechen (z.B. Zulassungsklasse M. nicht straßengebundene Fahrzeuge)
  • Hybride (HEV)
  • Plug-In-Hybride (PHEV) sowie
  • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis.

Quelle: Now GmbH

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