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PRÄG Stromrechner: Preise vergleichen & Wechselservice nutzen

Sie suchen nach einem günstigen Stromtarif von einem Energielieferanten aus Ihrer Region? Ein Vergleich lohnt sich jetzt wieder, denn die Großhandelspreise sind wieder gesunken und PRÄG hat günstig eingekauft. Viele Verbraucher sind noch in der Grundversorgung; aber seit der Liberalisierung des Energiemarktes kann jeder seinen Stromanbieter frei wählen und die Preise haben sich nachhaltig verändert. PRÄG ist zudem servicestark: Sie haben regionale Ansprechpartner und erhalten dazu noch faire Strompreise.  Ob Standard- oder Ökostrom: Nutzen Sie unsere Stromrechner und kalkulieren Sie Ihre eigenen Stromtarif, der am besten zu Ihnen passt. Das funktioniert einfach und unkompliziert: Postleitzahl und aktuellen Stromverbrauch in den Stromrechner eingeben und dann auf  "Preis berechnen" klicken. Sie wissen Ihren Verbrauch beim Strom nicht? Den genauen Stromverbrauch in Kilowattstunden in Ihrem Haushalt finden Sie auf der letzten Jahresrechnung Ihres alten Stromanbieters.

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Wir übernehmen jetzt den kompletten Wechsel für Sie: Von der Kündigung bis zur Ummeldung beim Netzbetreiber – außer Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch: dann bitte selbst kündigen.

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Sie erhalten von uns Ihre Vertragsunterlagen und wir begrüßen Sie im Kreis der glücklichen Stromkunden von PRÄG – die lückenlose Stromversorgung ist garantiert.

Die Strompreisentwicklung

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So setzt sich der Strompreis 2022 zusammen

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen:

  1. Den Kosten für die Strom- bzw. Energiebeschaffung, den Vertrieb, Service und die Dienstleistungen des Lieferanten
  2. Den regulierten Netzentgelten und
  3. den Steuern, Abgaben und Umlagen
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Erklärung der Preisbestandteile

  1. Kosten für Strom- bzw. Energiebeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
    Dies sind die vom Stromlieferanten (wie PRÄG) beeinflussbaren Bestandteile des Strompreises. Ihr Durchschnittsanteil am Strompreis für Privatkunden lag im Jahr 2022 bei 49 Prozent. (Stand: Juli 2022)
     
  2. Regulierte Netzentgelte
    Die Kosten für die Infrastruktur des Stromnetzes werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit Sie als Endkunden verteilt. Die Bundesnetzagentur und Regulierungsbehörden der Ländern stellen sicher, dass sie angemessen sind. Der Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat jedoch steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen zur Folge gehabt. Dies führt dazu, dass in vielen Regionen die Netzentgelte steigen. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden lag 2022 im Durchschnitt bei 22 Prozent; er kann aber regional stark schwanken. 

    Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung erhoben. Die Abrechnungsentgelte werden seit 2017 nicht mehr gesondert aufgeführt und können in den Netzentgelten enthalten sein. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung sind zu einem "Entgelt für Messstellenbetrieb" zusammengefasst.
     
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen
    Diese umfassen die Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung), die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer.
    Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile lagen im Juli 2022 bei 29,2 Prozent. Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Die Vertriebe sind verpflichtet, diese Absenkung mit wenigen Ausnahmen an die Verbraucher weiterzureichen. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen. 

Warum haben kurzfristige Schwankungen bei den Beschaffungspreisen keinen direkten Einfluss auf den Strompreis?

 

Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen sehr viele Versorger, so wie auch PRÄG, den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und 1:1 auf den Strompreis für Endkunden aus. Die Strategie der Versorger gleicht also die Entwicklungen an den Energiebörsen aus. Deshalb sinkt der Strompreisbestandteil 'Beschaffung' nicht im gleichen Umfang, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Umgekehrt steigt dieser Strompreisbestandteil nicht in gleichem Umfang, wenn die Preise an der Börse vorübergehend deutlich steigen. In der aktuellen Situation mit anhaltet hohen Großhandelspreisen heißt das: Die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten kommen nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen.

Der starke Wettbewerb, der auf dem Strommarkt herrscht, sorgt dafür, dass Preisanhebungen nur noch dann vorgenommen werden, wenn sie unumgänglich sind. Verbraucher können in der Regel zwischen weit über 400 verschiedenen Tarifen wählen, die die Vielfalt in der Stromversorgung abbilden.

Worauf Sie beim Strompreisvergleich mit anderen Anbietern achten sollten

Wenn Sie  auf der Suche nach einem günstigen Stromtarif bei einem neuen Anbieter sind, haben Sie eventuell festgestellt, dass das Vergleichen von Stromtarifen bei günstigen Stromanbietern vielschichtiger sein kann als gedacht. Auf folgendes sollten Sie beim Vergleich achten:

Tarife mit festvereinbarten Mengen (Packetkauf)
Hier sollten Sie Ihren Stromverbrauch genau einschätzen können. Denn meist muss jeder Mehrverbrauch teuer nach bezahlt werden. Andersherum bekommt man kein Geld zurück, wenn man sparsam war und weniger Strom verbraucht, als veranschlagt war. Der billigste Stromanbieter ist also nicht unbedingt der mit dem besten Stromtarif. 

Neukundenbonus, Sofortbonus
Stromanbieter belohnen Neukunden oftmals mit Boni. Doch aufgepasst: Neukunden- und Sofortboni werden nur im ersten Vertragsjahr gezahlt. Manchmal sind die Neukundenboni so hoch, dass sie den Stromanbieter-Vergleich über das wahre Preisniveau des Stromtarifs hinwegtäuschen. Außerdem sind die Bonuszahlungen meist an Bedingungen geknüpft. Häufig werden die Bonuszahlungen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verrechnet. 

Preisgarantien und Vertragslaufzeiten
Preisgarantien bei PRÄG fixieren den reinen Energiepreis (Arbeitspreis ohne Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) bis zum Ende eines Jahres. Haben Sie einen Anbieter mit einem günstigen Tarif gefunden, der wenige Wochen nach Vertragsbeginn seine Strompreise hochschraubt, kann allerdings von Ersparnis keine Rede mehr sein. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif über eine Preisgarantie verfügt. Damit können Sie sich vor überraschend hohen Preiserhöhungen schützen.

Strom & Gas
Alle Informationen zur Abwicklung der Strom- und Gaspreisbremse

Mit der Strom- und Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die Basisversorgung wird damit günstiger. 

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