Verpflichtendes Energieaudit DIN EN 16247-1 für Großunternehmen

Mit PRÄG zielsicher Einsparpotenziale nutzen.

Sie sind ein Großunternehmen? PRÄG hilft Ihnen bei Ihrem verpflichtenden Energieaudit: Das im Jahr 2015 in Kraft getretene Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Großunternehmen, sogenannte „Nicht-KMU“, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, unabhängig davon, ob es sich um produzierendes Gewerbe, Verwaltungen oder soziale Einrichtungen handelt. 

Die PRÄG Energieauditoren sind der ideale Partner für alle Unternehmen, die ihrer Energieauditpflicht effizient und zielsicher nachkommen wollen. Unsere erfahrenen Experten stellen fest, ob Sie der Auditpflicht unterliegen und unterstützen Sie dann professionell und individuell bei der Auditdurchführung – dabei arbeiten wir über den gesamten Auditierungsprozess eng mit Ihnen zusammen. Gemeinsam erfüllen wir auf diese Weise nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern entdecken auch verborgene Einsparpotenziale im Bereich des Energieverbrauchs. 

Wer ist betroffen?

Als Großunternehmen (Nicht-KMU) gelten alle Unternehmen mit

  • 250 oder mehr Mitarbeitern
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder
  • mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

Unsere Experten bewerten für Sie, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist und begleiten Sie in der Durchführung entsprechender Maßnahmen.

Sicher ans Ziel. Mit den erfahrenen Auditoren von PRÄG.

Entsprechend dem EDL-G führt PRÄG regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen für seine unabhängigen Energieeffizienz-Experten durch. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Auditierung Ihres Unternehmens zuverlässig und auf dem neuesten Stand der Technik erfolgt. 

Unsere Energieauditoren sind bei den Energie-Effizienz-Experten gelistet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) haben beschlossen, Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Damit soll die Qualität bei Energieberatungen und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sichergestellt werden. Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten.

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Schritte des Energieaudits nach DIN EN 16247-1

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Mehr als nur eine Pflicht: Mit dem Energieaudit kommen Einsparpotenziale ans Licht!

Ist das Energieaudit erst einmal durchgeführt und die Energiefresser in Ihrem Unternehmen sind aufgedeckt, erkennen Sie sehr schnell wie viel Energie Sie sparen können – insofern ist das Energieaudit mehr als nur eine lästige Pflicht. Wer dies erkannt hat, kommt seiner Auditpflicht bzw. der Reauditierung gerne nach, denn diese wird vom BAFA stichprobenhaft geprüft; eine Nichterfüllung der Auditpflicht kann übrigens mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

 

So einfach geht's: Ihre Online-Energieauditerklärung mit PRÄG

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bei einer Bagatellschwelle von < 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr liegen, dann sind Sie seit der Novellierung des EDL-G Ende 2019 lediglich dazu verpflichtet, eine Online-Energieauditerklärung abzugeben. 

Auch hier unterstützt PRÄG Sie gerne und führt die Online-Auditierung für Sie durch: Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wir reichen fristgerecht Ihre Verbräuche und Unterlagen ein – so können Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren!
 

PRÄG informiert
Das Energieeffizienzgesetz und die neuen Pflichten für Unternehmen

Im März 2024. Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz, verfolgt das Ziel, Primär- und Endenergie einzusparen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Klimawandel einzudämmen. Auch auf Unternehmen kommen neue Verpflichtungen zu. 

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