Gehen Sie mit uns einen kleinen Schritt weiter und stellen Sie Ihr gesamtes Unternehmen klimaneutral - bis dahin ist es nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer für Ihre Umwelt.

Direktvermarktung für neue und bestehende Photovoltaikanlagen
Sie haben Strom? Wir übernehmen den Vertrieb!
Den eigenen Sonnenstrom direkt an der Strombörse verkaufen – das ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 kWp seit dem EEG 2016 verpflichtend; auch für Post EEG-Anlagen mit ausgelaufener Förderung nach 20 Jahren. Um den erforderlichen Arbeitsaufwand zu erleichtern, können Unternehmen und Privatkunden den Stromverkauf jetzt über Präg abwickeln. Durch die Direktvermarktung über Präg spart man Zeit und erhält für den Verkauf eine Vergütung. Sie setzt sich aus den Erlösen an der Börse sowie einer Prämie vom Verteilnetzbetreiber zusammen.
Ihre Vorteile
- In der Regel höherer Erlös als über die EEG-Einspeisevergütung (durch Netzbetreiber)
- Einfacher und schneller Verkauf (auch ohne Börsenkenntnisse)
- Faire und transparente Preisgestaltung
- Übernahme der Einspeiseprognosen durch PRÄG
- Unterstützung beim technischen Anschluss
Unser Vorgehen
- Anfrage an PRÄG (Folgende Daten Ihrer Anlage werden benötigt: Leistung, Standort, Ausrichtung, Neigung, Energiemenge der vergangenen Jahre)
- Individuelles Angebot durch PRÄG
- Vertragsabschluss (individuelle Vertragslaufzeit)
- Integration der Anlage
- Technische Anbindung der Anlage
- Vertragsbeginn
Gesetzliche Grundlagen
Seit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1.8.2014 gilt für alle Neuanlagen eine verpflichtende Direktvermarktung, wenn die installierte Leistung 500 kW übersteigt. Ab dem 1.1.2016 werden auch Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37). Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen (EEG 2014, §100, Absatz 1, Nr. 6). Für Biogas- und Biomethananlagen galt bereits eine im EEG 2012 festgelegte Direktvermarktungspflicht für Strom aus Anlagen, die nach dem 1.1.2014 ans Netz gingen und deren Leistung über 750 kW betrug. Über die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen hinaus besteht ab dem EEG 2014 zudem die verpflichtende Fernsteuerbarkeit für alle Anlagen der erneuerbaren Energien, deren Strom direktvermarktet wird.
Ihre Vorteile bei PRÄG
Kompetent und qualitätsorientiert. Umfassende Erfahrung seit 1904.
Beratung durch den Innen- und Außendienst unserer fünf Niederlassungen.
Persönliche, individuelle und umsichtige Kundenbetreuung.