Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) haben beschlossen, Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Damit soll die Qualität der Beratung und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sichergestellt werden. Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten.
Energieaudit "Modul 1: DIN EN 16247" für den Mittelstand
Mit der PRÄG Energieeffizienzberatung Kosten senken – inklusive staatlicher Förderung.
Als Mittelstands-Unternehmer sind Sie mit einer Vielzahl an Aufgaben beschäftigt und haben nicht immer Ihren Energieverbrauch im Blick. Damit Sie am Jahresende keine bösen Überraschungen erleben, helfen wir Ihnen Energiekosten zu senken – so sparen Sie bares Geld. Als Unternehmen erhalten Sie von uns eine umfassende Energieeffizienzberatung: Wir analysieren den Gesamtverbrauch Ihres Unternehmens, arbeiten einen Sanierungsfahrplan mit einzelnen Effizienzmaßnahmen für Sie aus; oder planen gleich eine umfassende Rund-um-Sanierung – ganz nach Ihren Vorstellungen.
Von Förderungen profitieren
Für das Energieaudit „Modul 1 DIN EN 16247“ für Nichtwohngebäude gibt es übrigens bis zu 80% Förderung durch den Staat – als beim BAFA gelisteter Energieeffizienzberater kümmern wir uns um die entsprechenden Fördermittel. Kommen Sie einfach auf uns zu!
Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?
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Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
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Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder
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Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt
Lohnt sich Energiesparen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Auch für Ihr Unternehmen lohnt es sich. Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: Energie einsparen und damit niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte sowie eine höhere Wettbewerbsfähigkeit. Zudem leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen nachhaltig aufstellen. Das Beste daran ist: Die dazugehörigen Maßnahmen kosten weniger als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und dadurch die laufenden Kosten reduzieren. Die für Sie wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen finden Sie mit Unterstützung unseres Energieberaters. Die Kosten des "Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247" müssen Sie als Unternehmen nicht allein schultern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.
Um die Förderung kümmern wir uns als beim BAFA und der DENA (Deutsche Energie Agentur) gelistete Energieberater im Rahmen der Energieeffizienzberatung.

Die Vorteile einer Energieeffizienzberatung im Überblick
Bei einer Energieeffizienzberatung kommt unser Energieberater in Ihren Betrieb und analysiert den Energieverbrauch. Dadurch deckt er Einsparpotenziale auf, die ansonsten unentdeckt bleiben würden. Die Ergebnisse werden entweder in einem Sanierungsfahrplan oder in einem einmaligen, umfassenden Sanierungskonzept zusammengefasst. Bei den meisten Betrieben schlummert ein riesiges Potential an Möglichkeiten der Energieeinsparung.
- Ermittlung Ihres IST-Zustandes (Feststellung des Gesamtenergieverbrauchs und Erarbeitung individueller Energieeffizienzmaßnahmen).
- Hinterlegung der Optimierungsmaßnahmen mit einer Wirtschaftlichkeit inklusive Angaben der Amortisationszeit der Investitionen.
- Beantragung der Fördermittel "Energieberatung Mittelstand".
- Beantragung weiterer Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung von effizienten Maßnahmen.
- Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.
- Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (netto), höchstens aber 6.000 €.
- Für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 € liegen: höchstens 1.200 €.
- Voraussetzung: Die Energieberatung muss repräsentativ für das gesamte Unternehmen sein.